Erklärung über den Ablauf bei Hagel

Folgende Abläufe müssen Sie als Kunde wissen!


Ein Kostenvoranschlag wird von der Versicherung meist nicht anerkannt.


Selbst aufgesuchter Sachverständiger, dieses Gutachten muss von Ihrer Versicherung nicht akzeptiert werden.


  1. Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug Teilkasko versichert sein ist der erste Schritt, der Anruf bei der Versicherung. Dieser muss dort gemeldet werden. Die Versicherung kann Ihnen gleich bei Meldung eine Schadennummer mitteilen diese ist wichtig bei Rückfragen.
  2. Zum erstellen des Gutachtens werden Sie von Ihrer Versicherung benachrichtig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten
  • der Beauftrage Sachverständige (Gutachter) kommt zu Ihnen nach Hause.
  • Sie müssen nach Aufforderung zu einem bestellten Sachverständigen (wird von der Versicherung bestimmt)
  • Es kommt zu einem Sammelereignis und es werden Standorte zum Besichtigen geschaffen. Auch hier müssen Sie vorstellig werden.


Ablauf bei der Besichtigung:

 Dieses läuft meist durch einen Sachverständigen ab. Dieser wird sich Ihr Fahrzeug mit einem Dellensegel oder einer speziellen Dellenlampe anschauen. Es gibt aber seit geraumer Zeit auch sogenannte Hagelscanner. In diesen Scanner wird Ihr Fahrzeug reingefahren und über ein Scanverfahren (viele verschieden angebrachte Kameras) ein elektronischer Ausdruck erzeugt. Dieses Gerät zählt quasi elektronisch die Dellen.  Aus diesen Verfahren wird dann ein Gutachten erzeugt welches Sie meist sofort ausgehändigt bekommen. Sollte dieses nicht der Fall sein sendet Ihnen Ihre Versicherung das Gutachten zu.


 3. Mit dem schriftlichen versicherungsanerkannten Gutachten und der Reparaturfreigabe können Sie gerne bei uns ein Termin machen. Haben Sie in Ihrer Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart, müsste mit der Versicherung nochmals Rücksprache gehalten werden.


 4.  Sollten Sie sich dazu entscheiden Ihr Fahrzeug in unserem Haus reparieren zu lassen, bitte ich Sie sich über den Rückruf-Service hier auf der Homepage kurz zu melden.


5. Abwicklung und Instandsetzung Ihres Hagelschadens. 


  • Übermitteln des Gutachtens und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) an uns gerne per Email
  • Unterschreiben des Instandsetzungsauftrages sowie der Abtretungserklärung (Reparaturkosten Übernahmebestätigung)
  • Falls benötigt Ersatzwagen (Führerschein und Werkstattersatzwagenvertrag)
  • Abgabe des Fahrzeugs mit Übergabeprotokoll, Kopie des Reparaturauftrags (gleichzeitig Abholschein) von uns 
  • Nach Fertigstellung, Abholung des Fahrzeugs mit allen für Sie benötigten Unterlagen (falls Ersatzwagen benötigt, Rückgabe des Fahrzeugs mit Rückgabeformular) zudem Bezahlung der Selbstbeteiligung vor Ort diese wird der Versicherung auf der Rechnung gutgeschrieben und benannt.


Wir wünschen Gute Fahrt !!!



 


 
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