Folgende Abläufe müssen Sie als Kunde wissen!
Ein Kostenvoranschlag wird von der Versicherung meist nicht anerkannt.
Selbst aufgesuchter Sachverständiger, dieses Gutachten muss von Ihrer Versicherung nicht akzeptiert werden.
Ablauf bei der Besichtigung:
Dieses läuft meist durch einen Sachverständigen ab. Dieser wird sich Ihr Fahrzeug mit einem Dellensegel oder einer speziellen Dellenlampe anschauen. Es gibt aber seit geraumer Zeit auch sogenannte Hagelscanner. In diesen Scanner wird Ihr Fahrzeug reingefahren und über ein Scanverfahren (viele verschieden angebrachte Kameras) ein elektronischer Ausdruck erzeugt. Dieses Gerät zählt quasi elektronisch die Dellen. Aus diesen Verfahren wird dann ein Gutachten erzeugt welches Sie meist sofort ausgehändigt bekommen. Sollte dieses nicht der Fall sein sendet Ihnen Ihre Versicherung das Gutachten zu.
3. Mit dem schriftlichen versicherungsanerkannten Gutachten und der Reparaturfreigabe können Sie gerne bei uns ein Termin machen. Haben Sie in Ihrer Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart, müsste mit der Versicherung nochmals Rücksprache gehalten werden.
4. Sollten Sie sich dazu entscheiden Ihr Fahrzeug in unserem Haus reparieren zu lassen, bitte ich Sie sich über den Rückruf-Service hier auf der Homepage kurz zu melden.
5. Abwicklung und Instandsetzung Ihres Hagelschadens.
Wir wünschen Gute Fahrt !!!